Die Bayerische Corona-Ampel zeigt an, welche Landkreise oder kreisfreien Städte den Signalwert von 35 oder den Schwellenwert von 50 überschritten haben. Die Liste wird täglich um 15 Uhr aktualisiert. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Corona-Ampel
Weitere Informationen bietet das Landratsamt Unterallgäu im Internet: https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/gesundheit/coronavirus.html
Für Bayern gilt zusätzlich zu den 3 Stufen Grün (unter 35), Gelb (über 35) und Rot (über 50) noch die Stufe Dunkelrot (über 100).
Landkreis Unterallgäu: 160,31
(Stand 05.01.2021, 08 Uhr) Stufe Dunkelrot (über 100)
Memmingen: 122,45
(Stand 05.01.2021, 08 Uhr) Stufe Dunkelrot (über 100)
Quelle der Werte: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/#landkreise
Bei einem Wert über 50 (Stufe Rot) gelten folgende Regeln:
- Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
- Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
Bei einem Wert über 100 (Stufe Dunkelrot) gelten folgende Regeln:
- Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
- Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr
- Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen